Abteilung I
Zum 01. April 2006 wurde die Abteilung I für Aufnahme und Eingangsdiagnostik umstrukturiert. Sie besteht aus zwei Stationen zu je zwölf Betten im Haus 16.
Diese Abteilung ist zuständig für alle Aufnahmen von Patienten, die nach
§ 126a StPO und § 63 StGB im Bereich Westfalen eingewiesen werden. Im Einzelfall werden akut psychisch kranke Untersuchungshäftlinge oder Strafgefangene mitbehandelt.
Ebenso werden im Einzelfall Patienten gem. § 81a StPO zur gerichtlichen Begutachtung für die Dauer von maximal sechs Wochen aufgenommen.
Der Abteilungsablauf ist in der Form organisiert, dass zu jedem Zeitpunkt zugewiesene Patienten binnen 24 Stunden aufgenommen werden können.
In die Klinik eingewiesene Patientinnen hingegen werden direkt in der Abteilung II aufgenommen, wo die zentrale Behandlung von Frauen im Maßregelvollzug für die Region Westfalen stattfindet.
Aufgabe der Abteilung I ist eine ausführliche Eingangsdiagnostik, Vermittlung von Erstmotivation und Information von Patienten in Bezug auf eine mögliche oder bereits gerichtlich angeordnete Unterbringung zur Behandlung im Maßregelvollzug. Ferner wird eine erste ausführliche Gefährlichkeitsprognose erstellt.
Jeder Patient bekommt innerhalb der ersten 24 Stunden einen ersten vorläufigen Behandlungsplan, der beschreibt, wie die bei ihm festgestellte psychische Störung behandelt werden kann.
Für Patienten, die bereits nach § 63 StGB aufgenommen wurden, wird nach sechs Wochen mit Abschluss der Diagnostik ein erster ausführlicher psychiatrischer und psychotherapeutischer Behandlungsplan durch das interdisziplinäre Team erarbeitet und mit dem Patienten besprochen.
Die Patienten werden nach Abschluss der Diagnostik und Eingangsbehandlung in die weiterführenden, spezialisierten Behandlungsabteilungen verlegt.