Abteilung IV
In der Abteilung IV für heilpädagogische Behandlung werden intelligenz-geminderte Rechtsbrecher therapiert. Der Intelligenzquotient (IQ) der Patienten liegt bis auf wenige Ausnahmen zwischen 50 und 75; der durchschnittliche IQ der Allgemeinbevölkerung ist 100.
Das Behandlungskonzept der Abteilung IV basiert im Wesentlichen auf einem Drei-Säulen-Prinzip, das die kognitive und soziale Entwicklung sowie die moralische Entwicklung beinhaltet. Hierzu erarbeitete Theorien beschreiben die Entwicklungsstufen gesunder Kinder und Jugendlicher, sie finden sich aber in modifizierter Form bei intelligenz-geminderten Erwachsenen wieder. Intelligenzgeminderte Menschen durchlaufen die gleichen Entwicklungsstufen wie normal begabte auch, häufig erreichen sie jedoch die nächste Entwicklungsstufe später als normalbegabte und hohe Entwicklungsstufen gar nicht. Intelligenzminderung wird dementsprechend konsequent als Entwicklungsverzögerung aufgefasst.
Typisch für intelligenz-geminderte Patienten im Maßregelvollzug ist, dass ihre Fähigkeiten, Erkenntnisse aus einem begrenzten Wissen zu nutzen, weiter entwickelt sind als die sozialen Fähigkeiten. Zu den weiter entwickelten Fähigkeiten gehören auch die Kulturtechniken wie Rechnen, Schreiben und Lesen. Während diese kognitiven Fähigkeiten der Patienten häufig zehn- bis zwölfjährigen Schulkindern entsprechen, befinden sie sich im Hinblick auf die sozio-moralische Entwicklung auf dem Niveau von Vierjährigen. Das zeigt sich beispielsweise in einer egozentrischen Sichtweise und einer ausschließlichen Orientierung an eigenen Bedürfnissen. Voraussetzung für eine Psychotherapie und damit auch einer Deliktbearbeitung ist jedoch das Erreichen eines bestimmten Niveaus der sozialen und moralischen Entwicklung. Die Patienten müssen auch in diesem Bereich auf dem Entwicklungsstand von zwölfjährigen sein.
Der Behandlungsansatz ist zweistufig: Zuerst wird die sozio-moralische Entwicklung gefördert, im Anschluss erfolgt Psychotherapie auf konkretem Niveau und die Deliktbearbeitung. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen der bislang übliche Stationsalltag und die Haltung der Mitarbeiter verändert werden.
Ergo- und Sporttherapie sowie künstlerisches Arbeiten oder schulische Maßnahmen gehören zum Therapieangebot. Heilpädagogische Übungsbehandlungen und bestimmte Verfahren der Verhaltenstherapie sind Schwerpunkte der Behandlungsmethoden bei der kleinen Patientengruppe mit geringen kognitiven Fähigkeiten. Prinzipiell wird die Gruppenarbeit in der Abteilung IV bevorzugt, da alle wesentlichen Probleme der Patienten im sozialen Kontakt entstehen. Dies gilt sowohl für die Förderung als auch für die Psychotherapie.