Leitsätze: (April 2007)
Präambel
Die Grund- und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen werden geachtet und geschützt. Einschränkungen dieser Rechte sind ausschließlich begründet zum Schutz der Allgemeinheit sowie aller im Maßregelvollzug untergebrachten oder beschäftigten Menschen und zur Abwendung von Eigengefährdung. Die gesellschaftliche Verantwortung gegenüber den forensischen PatientInnen entbindet den Einzelnen nicht von seiner Verantwortung , aktiv an der Behandlung seiner Störung oder Krankheit mitzuwirken, um ein eigenverantwortliches, straffreies Leben führen zu können.
Artikel 1: Therapie
Wir sind einem integrativen Behandlungsansatz verpflichtet, bei dem genetische, neuro-biologische und entwicklungspsychologische Faktoren sowie die Sozialisation jedes Einzelnen berücksichtigt werden. Wir arbeiten in multiprofessionellen Teams und nutzen alle vorhandenen Fachkompetenzen für das Behandlungsziel der Besserung und Sicherung psychisch kranker Straftäter.
Artikel 2: Sicherheit
Qualifizierte Diagnostik, Prognose und spezialisierte Behandlungsmaßnahmen sind die grundlegende Basis der inneren und äußeren Sicherheit. Ziel der Behandlung ist damit stets auch ein Zugewinn der Gesellschaft an Sicherheit vor Rückfallstraftaten.
Artikel 3: Personal
Fachliche Kompetenz, Fähigkeit zur kritischen Selbstreflexion, respektvolle Kommunikation und die Bereitschaft, Neues hinzu zu lernen, sind wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeit mit den Patientinnen und Patienten. Wir fordern daher Lern- und Veränderungsbereitschaft nicht nur von den PatientInnen, sondern haben diesen Anspruch auch an uns selbst.
Artikel 4: Qualität
Wir orientieren uns in unserer Arbeit an wissenschaftlichen Qualitätsstandards und berücksichtigen aktuelle Erkenntnisse sowie Forschungsergebnisse bei der Weiterentwicklung von Konzepten.